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Voraussetz­ungen für Stiftungs­teilnahme

Sie haben Interesse an einer Ausbildung im Rahmen der Altenheim-Implacementstiftung? Dann müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Zusage durch das regionale Arbeitsmarktservice
  • Aufnahme an einer Ausbildungsstätte
  • Zusage eines Praktikumsgebers

Welche Vorteile bringt eine Ausbild­ung mit ALIS für Sie?

  • Unterstützung bei der Abklärung der Eintrittsvoraussetzungen
  • Betreuung und Coaching während der Ausbildung
  • Vertiefende Praxis während der Ausbildung
  • Unterstützung bei allfälligen Bewerbungen
  • Zugehörigkeit zu einem Team bereits während der Ausbildungszeit mit möglicher Übernahme in ein Dienstverhältnis
  • Keine Ausbildungskosten für Stiftungsteilnehmer*innen

  • Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS
  • Ausbildungsbedingter Zuschuss pro Monat

AMS

Für die Teilnahme an einer Stiftung ist im Rahmen eines AMS-Beratungsgesprächs zu prüfen, ob der/die Interessent:in die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Eine Stiftungsteilnahme ist nur nach Zustimmung des AMS möglich, da das AMS während der Stiftungsteilnahme in der Regel ein monatliches Stiftungsarbeitslosengeld an Stiftungsteilnehmer:innen bezahlt.

Ausbildungs­stätte

Ein wichtiger Schritt ist Ihre Anmeldung an einer Ausbildungsstätte.

Welche Ausbildungsstätten in Ihrer Umgebung die gewünschte Ausbildung anbieten und wann die nächsten Ausbildungen starten, finden Sie auf www.sinnstifter.at!

Praktikums­geber

Der Praktikumsgeber ist jene Institution, welche während der gesamten Ausbildungsdauer den Teilnehmer*innen durch einen monatlichen Unkostenbeitrag die Ausbildung im Rahmen der Altenheim-Implacementstiftung ermöglicht. Durch zusätzliches praktisches Lernen in dieser Einrichtung erfolgt bereits während der Ausbildung eine schrittweise Integration ins Team und ins berufliche Umfeld.

Ziel ist die Übernahme in ein Dienstverhältnis bei diesem Praktikumsgeber nach Ausbildungsende.

Für die Stiftungsteilnahme ist die Zusage einer Einrichtung im Sozial- und Gesundheitsbereich als Praktikumsgeber unbedingt erforderlich!

Mögliche Praktikumsgeber (je nach Ausbildungsziel):

Alten- und Pflegeheime

Mobile Dienste

Krankenhäuser

Behinderteneinrichtungen

Einrichtungen in der Tagesbetreuung

Auf der Website der Kampagne Sinnstifter finden Sie im Menüpunkt „Kontakt“ eine Übersicht aller Alten- und Pflegeheime sowie mobiler Dienste.

Vorteile für den Praktikumsgeber:

  • Gezielt steuerbare und langfristig planbare Personalrekrutierung
  • Mitgestaltung des praktischen Teils der Ausbildung im Sinne des eigenen Leitbilds
  • Gründliches Kennenlernen künftiger Mitarbeiter*innen vor der konkreten Einstellung
  • Wegfallen der Einarbeitungsphase bei fertig ausgebildeten Mitarbeiter*innen
  • Integration ins Team findet bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses statt
  • Begleitung, Betreuung und Beratung der Teilnehmer*innen während der Ausbildung

Finanzierung

Die Höhe des monatlichen Bezugs während der Stiftungsteilnahme klärt der/die zuständige AMS-Berater*in mit dem Interessenten/der Interessentin ab.

Die Untergrenze des vom AMS während der Dauer der Stiftungsteilnahme gewährten Bezuges ist derzeit ein Tagsatz von € 29,69 (bei einer Auslastung mit mind. 25 Wochenstunden) zur Deckung des Lebensunterhaltes für über 18-Jährige, für unter 18-Jährige beträgt dieser € 12,85.

Zusätzlich wird ein ausbildungsbedingter Zuschuss in Höhe von € 200,- aus dem Unkostenbeitrag des Praktikumsgebers finanziert und durch die ALIS monatlich ausbezahlt. Dieser Zuschuss dient zur Abdeckung sonstiger Aufwände (Schulutensilien, etc.).

Die Ausbildungskosten werden durch das Land OÖ gefördert oder vom Praktikumsgeber übernommen. Seit Einführung des Pflegestipendiums kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Stiftungsteilnahme kombiniert werden.

Seit 1. Jänner 2013 können beim AMS Reisekosten beantragt werden. Dieser Antrag ist Teil des Bildungsplanes. Nähere Informationen können Sie im Infoblatt zu den Reisekosten im Servicebereich unter Downloads nachlesen.