Sie haben Interesse an einer Ausbildung im Rahmen der Altenheim-Implacementstiftung? Dann müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
Ein für manche Ausbildungen verpflichtendes 40-stündiges Schnupperpraktikum beim künftigen Praktikumsgeber ermöglicht einen Einblick in den jeweiligen Tätigkeitsbereich und gibt Gelegenheit, die Berufsentscheidung zu festigen.
Für die Abklärung der Finanzierungsmöglichkeit beim AMS sind unter anderem folgende Punkte relevant:
Die Zustimmung durch den/die AMS-Berater*in erfolgt bei positivem Ergebnis der arbeitsmarktpolitischen Prüfung.
Ein wichtiger Schritt ist Ihre Anmeldung an einer Ausbildungsstätte.
Welche Ausbildungsstätten in Ihrer Umgebung die gewünschte Ausbildung anbieten und wann die nächsten Ausbildungen starten, finden Sie auf www.sinnstifter.at!
Der Praktikumsgeber ist jene Institution, welche während der gesamten Ausbildungsdauer den Teilnehmer*innen durch einen monatlichen Unkostenbeitrag die Ausbildung im Rahmen der Altenheim-Implacementstiftung ermöglicht. Durch zusätzliches praktisches Lernen in dieser Einrichtung erfolgt bereits während der Ausbildung eine schrittweise Integration ins Team und ins berufliche Umfeld.
Ziel ist die Übernahme in ein Dienstverhältnis bei diesem Praktikumsgeber nach Ausbildungsende.
Für die Stiftungsteilnahme ist die Zusage einer Einrichtung im Sozial- und Gesundheitsbereich als Praktikumsgeber unbedingt erforderlich!
Alten- und Pflegeheime
Mobile Dienste
Krankenhäuser
Behinderteneinrichtungen
Einrichtungen in der Tagesbetreuung
Auf der Website der Kampagne Sinnstifter finden Sie im Menüpunkt „Kontakt“ eine Übersicht aller Alten- und Pflegeheime sowie mobiler Dienste.
Die Höhe des monatlichen Bezugs während der Stiftungsteilnahme klärt der/die zuständige AMS-Berater*in mit dem Interessenten/der Interessentin ab.
Die Untergrenze des vom AMS während der Dauer der Stiftungsteilnahme gewährten Bezuges ist derzeit ein Tagsatz von € 28,69 (bei einer Auslastung mit mind. 25 Wochenstunden) zur Deckung des Lebensunterhaltes für über 18-Jährige, für unter 18-Jährige beträgt dieser € 12,42.
Zusätzlich wird ein ausbildungsbedingter Zuschuss in Höhe von € 200,- aus dem Unkostenbeitrag des Praktikumsgebers finanziert und durch die ALIS monatlich ausbezahlt. Dieser Zuschuss dient zur Abdeckung sonstiger Aufwände (Schulutensilien, etc.).
Die Ausbildungskosten werden durch das Land OÖ gefördert.
Seit 1. Jänner 2013 können beim AMS Reisekosten beantragt werden. Dieser Antrag ist Teil des Bildungsplanes. Nähere Informationen können Sie im Infoblatt zu den Reisekosten im Servicebereich unter Downloads nachlesen.
Mo-Do 07:30 - 16:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr
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