Voraussetzung AMS
Für die Abklärung der Finanzierungsmöglichkeit durch den AMS
Berater/die AMS Beraterin sind folgende Punkte relevant:
- Die Interessenten/Interessentinnen sind beim regionalen Arbeitsmarktservice
arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet und haben ihr letztes Dienstverhältnis
nicht selbst gelöst
- Die Interessenten/Interessentinnen waren während der
letzten 52 Wochen nicht beim Praktikumsgeber beschäftigt
- Die Zustimmung durch den AMS Berater/die AMS Beraterin erfolgt
bei positivem Ergebnis der arbeitsmarktpolitischen Prüfung